Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO) trat am 25. Mai 2018 in Kraft. Sie soll den Schutz personenbezogener Daten sicherstellen. Die EU Datenschutz-Grundverordnung gilt unmittelbar in Deutschland bzw. jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union. Sie muss nicht in nationales Recht übertragen werden.
Die EU DSGVO hat Vorrang vor dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Das BDSG ist ab dem 25. Mai 2018 nur bei Regelungslücken und Detailfestlegungen zu berücksichtigen.
Die wesentlichen Grundprinzipien des BDSG wurden in der EU DSGVO beibehalten bzw. leicht angepasst.
Für Sie als Verwalter wurden in der Lexware hausverwaltung 2023 insbesondere Funktionen zu folgenden Artikeln der EU Datenschutz-Grundverordnung umgesetzt:
Art. 15 Auskunftsrecht des Betroffenen
Art. 17 Recht auf Löschen von personenbezogenen Daten
Art. 18 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Lexware hausverwaltung und die Umsetzung der DSGVO?
Im Bereich der Immobilienverwaltung arbeiten Sie regelmäßig mit personenbezogenen Daten - darunter finden sich neben den Namen, Adressen oder E-Mail-Adressen von Eigentümern und Mietern und Dienstleistern auch so sensible Daten wie Telefonnummern und Bankverbindungen. Die Daten werden in der Lexware hausverwaltung zur Erfüllung der vertraglichen Bestimmungen zwischen Verwaltern und Eigentümern bzw. Mietern in digitaler Form gespeichert.
Mit Inkrafttreten der neuen EU Datenschutz-Grundverordnung steht Ihnen im Navigationsbereich der Lexware hausverwaltung das neue Modul Datenschutz zur Verfügung. Dieses Modul enthält Funktionen, die Sie bei der Erfüllung der DSGVO-Anforderungen unterstützt.
Die Funktionen erlauben einen hohen Komfort in der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen der EU Datenschutz-Grundverordnung in der Lexware hausverwaltung und verschaffen Ihnen ein hohes Maß an Sicherheit. Damit können Sie sich auch nach dem Inkrafttreten der neuen Richtlinie am 25.05.2018 weiterhin auf das Wesentliche Ihrer Arbeit als Verwalter konzentrieren.
Lexware hausverwaltung berücksichtigt bei der programmseitigen Umsetzung der EU Datenschutz-Grundverordnung nur Daten, die in der Mandanten-Datenbank gespeichert sind. Hierzu zählen auch Daten und Dokumente, die archiviert und als Verknüpfung in der Lexware hausverwaltung hinterlegt wurden.
Nicht im Fokus der neuen Programmfunktionen stehen Daten und Dokumente, die auf externen Speichermedien gesichert wurden.