Bankverbindungen

Bankverbindungen

Die Bankkonten der Verwaltung werden in den Stammdaten unter Bankverbindungen geführt. Dort haben Sie die Möglichkeit, beliebig viele Bankkonten des Verwalters zu definieren und zentral zu verwalten.

Jedes Konto, das in diese Liste aufgenommen wird, steht grundsätzlich für mehrere Gebäude zur Verfügung und kann dort als Gebäudekonto ausgewählt werden.

Die gebäudeübergreifenden Konten werden außerdem beim Erstellen von Buchungen zur Auswahl angeboten.


 

Neue Bankverbindung anlegen

Die Konten werden über die Schaltfläche Neue Bankverbindung angelegt und können auch nachträglich bearbeitet werden.

Erfassen Sie die Bankverbindung über die IBAN. Durch die Eingabe der IBAN werden die Felder Bankname und BIC automatisch gefüllt.


 

XML-Version - SEPA 3.0

Mit Einführung von SEPA 3.0 zum 20.11.2016 müssen die Bankverbindungen Ihrer Gebäude auf die neue SEPA-Version 3.0 umgestellt werden. Alle in den Stammdaten hinterlegten Bankverbindungen besitzen nach der Installation der Lexware hausverwaltung SP2 die XML-Version 2.9.

Da nicht alle Banken zum gleichen Termin auf das neue SEPA-Format umstellen wer-den, ist es zwingend erforderlich, dass Sie sich mit den Ansprechpartnern aller betroffenen Banken in Verbindung setzen. Bringen Sie in Erfahrung, ab wann die jeweilige Bank Datenträger im Format SEPA 3.0 frühestens akzeptiert und ab wann die jeweilige Bank Datenträger im Format SEPA 2.9 nicht mehr akzeptiert.

Bearbeiten Sie entsprechend dieses Fahrplans die XML-Version der Bankverbindungen zum jeweiligen Umstellungszeitpunkt der Bank und wählen Sie die neue SEPA-Version 3.0 CORE (Neu).

Umgestellt werden müssen alle Gebäudekonten. Dies sind neben der Hauptbankverbindung eines Gebäudes auch weitere Bankverbindungen, wenn diese für den maschinellen Zahlungsverkehr genutzt werden.

Nicht umgestellt werden müssen die Bankverbindungen der Gegenseite, also die Bank-verbindungen der Eigentümer, Mieter oder Lieferanten. Ob die Banken der Gegenseite die Umstellung auf die neue XML-Version 3.0 bereits vorgenommen haben oder nicht, spielt keine Rolle. Zwischen den Banken gilt europaweit ab dem 20.11.2016 nur noch das neue CORE-Verfahren.

Die in der Bankverbindung hinterlegte XML-Version entscheidet darüber, auf welche Einreichungsfrist Lastschriften von der Lexware hausverwaltung überprüft werden.

  • Lastschriften von Bankverbindungen mit der XML-Version 2.9 werden auf eine Einreichungsfrist von 6 Bankarbeitstagen hin geprüft. Die Verarbeitung von Lastschriften und Überweisungen erfolgt im alten CORE-Standardverfahren.

  • Lastschriften von Bankverbindungen mit der XML-Version 3.0 werden auf die verkürzte Einreichungsfrist von 2 Bankarbeitstagen hin geprüft. Die Verarbeitung von Lastschriften und Überweisungen erfolgt im neuen CORE-Standardverfahren.

Eine Unterscheidung zwischen Erst- und Folgelastschriften bei der Kennzeichnung von Lastschriften ist mit SEPA 3.0 nicht mehr erforderlich. Die Vorlagefristen sind für beide Lastschrifttypen gleich.

Der früheste Einreichungstermin von Lastschriften bei der Bank wird mit der Einführung von SEPA 3.0 von 14 auf 15 Kalendertage erweitert.

Siehe zu diesem Thema auch das Kapitel SEPA-Lastschriften erstellen und einreichen.

 

Gläubiger-ID

Mit dem SEPA-Start wird die Gläubiger-Identifikationsnummer (kurz Gläubiger-ID) eingeführt. Sie dient der eindeutigen Identifizierung des Zahlungsempfängers von SEPA-Lastschriften. Die Gläubiger-ID ist für jeden Zahlungsempfänger verpflichtend und kann bei der Bundesbank unter https://extranet.bundesbank.de/scp kostenlos beantragt werden.

  • Wickeln Sie den Zahlungsverkehr für alle von Ihnen verwalteten Gebäude über dasselbe Konto ab, benötigen Sie nur eine Gläubiger-ID.

  • Führen Sie mehrere Gebäude als eigene rechtliche Einheiten mit eigenem Gebäudekonto, benötigen Sie für jedes dieser Konten eine separate Gläubiger-ID.

 

Gläubiger-IDs für WEG sind unter der Personengruppe Personenvereinigung und der Rechtsform Sonstige Personenvereinigung zu beantragen. Zudem ist die Anschrift des Gebäudes und nicht die der Hausverwaltung anzugeben.

 

OnlineBanking

Hier geben Sie das Bankkonto in der Lexware hausverwaltung für das HBCI-Verfahren frei.

Folgen Sie den Hinweisen zum Feld Benutzerkennung und hinterlegen Sie die korrekte Benutzerkennung gemäß den Vertragsunterlagen Ihrer Bank.

 

Vorlaufzeit in Tagen

Lastschriften werden seit der XML-Version 3.0 mit einer Vorlagefrist von einem Bankarbeitstag verarbeitet und in der Lexware hausverwaltung entsprechend geprüft.

Werden mit Banken hiervon abweichende Vorlagefristen vereinbart, können diese jetzt in der Lexware hausverwaltung pro Bankverbindung hinterlegt werden. Diese werden dann bei der jeweiligen SEPA-Lastschrift entsprechend berücksichtigt.

  1. Aktivieren Sie in der Bankverbindung die Option Vorlaufzeit in Tagen.

  1. Geben Sie an, wie viele Tage die Vorlauffrist mindestens bzw. maximal betragen soll.

Mit Ermitteln wird die per DDBAC im HBCI-Kontakt eingetragene Vorlagefrist übernommen.

 

Konten für Sammelimport kennzeichnen (plus)

Mit der Funktion Sammelimport lassen sich die Umsätze von mehreren Bankkonten mit HBCI-Benutzerkennung in einem Arbeitsgang abrufen und verbuchen.

Die Voreinstellung hierzu wird über die Funktion Konten für Sammelimport definieren auf der Registerkarte ASSISTENTEN getroffen. Klicken Sie auf den Befehl, so können alle HBCI-Bankkonten gekennzeichnet werden, die beim Kontenrundruf automatisch berücksichtigt werden sollen.


Die Liste enthält alle Bankkonten, für die der Online-Banking-Typ auf HBCI/FinTS eingestellt wurde und die eine gültige HBCI-Benutzerkennung haben. Die Liste enthält somit auch solche HBCI-Konten, die bereits einem Gebäude als Gebäudekonto zugeordnet worden sind.

Um ein Bankkonto für den Kontorundruf zu kennzeichnen, setzen Sie ein Häkchen in das entsprechende Kontrollkästchen. Beenden Sie die Auswahl anschließend mit OK.

Ausführliche Informationen zum Kontorundruf erhalten Sie unter Bankauszüge verarbeiten..