Die Abrechnungsinformation wird als eigene Auswertung pro Nutzer einer Wohnung erstellt. Sie können beim Ausdruck auswählen, ob die es sich bei den Nutzern um die Eigentümer oder die Mieter der Wohnungen handelt.
Voraussetzungen
Die HKVO schreibt vor, den Verbrauch für Heizung und Warmwassererwärmung pro Nutzer über 2 Jahre hinweg vergleichbar zu machen.
Aus dieser Anforderung ergeben sich folgende Voraussetzungen.
Sie müssen sowohl für die aktuelle Abrechnungsperiode als auch für die Vorperiode die jeweilige Abrechnungsinformation im Gebäude hinterlegen. Andernfalls erhalten Sie beim Erstellen der Auswertung einen entsprechenden Hinweis.
Wenn für die Vorperiode noch keine Daten im Programm vorhanden sind, aus denen Lexware hausverwaltung die entsprechenden Verbrauchsinformationen ermitteln kann, müssen Sie diese manuell erfassen. Die Verbrauchsinformationen für die aktuelle Periode ermittelt Lexware hausverwaltung immer automatisch.
Es werden grundsätzlich nur die Verbräuche des ausgewählten Nutzers (Eigentümer oder Mieter) berücksichtigt. Wenn in einem Vergleichsjahr ein Eigentümer- oder Mieterwechsel stattgefunden hat, kann in diesem Jahr für den neuen Eigentümer bzw. Mieter keine Vergleich stattfinden. Für das Vergleichsjahr mit Eigentümer- bzw. Mieterwechsel wird n/a*** als Verbrauchswert mit folgenden Hinweis ausgegeben: Ein Vergleich des Energieverbrauchs ist nicht möglich, da keine Verbrauchswerte aus dem Vorjahr vorliegen.
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