Ein Mandat ist die logische Verknüpfung zwischen einer Adresse und einer Gläubiger-ID, wie Sie zum Zeitpunkt der Mandatserstellung gespeichert wird. Änderungen, die sich im Laufe der Zeit ergeben, können sich auf die Mandatsverwaltung auswirken.
Änderung der Zahlungsart
Wird bei einem Mieter oder Eigentümer die Zahlungsart erstmalig auf Lastschrift umgestellt, muss ein SEPA-Lastschriftmandat neu angelegt werden. Sie gelangen in diesem Fall aus der Wohnung automatisch in diese Maske.
Wird von Lastschrift auf Überweisung umgestellt, bleibt das Mandat erhalten, es wird nur nicht mehr verwendet.
Änderungen beim Zahlungspflichtigen
Ändert sich beim Zahlungspflichtigen die Anschrift bei gleichbleibender Kontoverbindung, bleibt ein bestehendes Mandat gültig und weiterhin aktiv.
Ändert sich jedoch die Kontoverbindung (IBAN/BIC oder der Name des Kontoinhabers), werden Sie darauf hingewiesen, dass aufgrund dieser Änderung alle SEPA-Mandate, die zu dieser Adresse vorhanden sind, ungültig werden.
Die betroffenen SEPA-Mandate werden nicht mehr im Zahlungslauf berücksichtigt.
Legen Sie über die Wohnung ein neues Mandat an.
Änderungen in den Gläubiger-Daten
Muss die Gläubiger-ID einer Bankverbindung beispielsweise in Folge des Verkaufs einer WEG geändert werden, prüft die Lexware hausverwaltung, ob zu dieser Bankverbindung Mandate existieren. Sind der Gläubiger-ID Mandate zugeordnet, werden Sie darauf aufmerksam gemacht, dass bei einer Änderung der Gläubiger-ID alle ihr zugeordneten Mandate im Anschluss ungültig sind und im Zahlungsverkehr keine Verwendung mehr finden.
Vorhandene Mandate werden automatisch ungültig und müssen erneuert werden.
Da in einem Mandat lediglich die Gläubiger-ID sowie Name und Anschrift des Gläubigers gespeichert werden, bleiben Änderungen in der Gläubiger-Bankverbindung ohne Auswirkungen auf das Mandat. Das bedeutet: Angaben zur Gläubiger-Bankverbindung wie Inhaber, Institut, BIC oder IBAN können jederzeit geändert werden, auch wenn zu einer Bankverbindung Mandate existieren.