Wohnungen

Neuen Eigentümer anlegen

Um einen neuen Eigentümer für die aktuelle Wohnung anzulegen, klicken Sie in der Registerkarte Funktionen auf Neuer Eigentümer. Nun öffnet sich ein Dialog, in dem Sie den Eigentümer entweder aus der Adressverwaltung auswählen oder aber komplett neu erfassen können.

Falls keine Wohnung geöffnet ist, erscheint zunächst eine Maske zur Auswahl des Gebäudes und der Wohnung, für die der Eigentümer eingetragen werden soll.


  1. Geben Sie zunächst das Datum des Vertragsbeginns ein. Beim ersten Eigentümer geben Sie hier das Datum ein, seitdem er die Wohnung besitzt.

  1. Geben Sie an, wie wiele Personen in der Wohnung leben werden. Im Falle einer WEG werden die in der Wohnung lebenden Eigentümer hinterlegt. Bei einem Eigentümerwechsel gilt die Personenzahl für den neuen Eigentümer.

Die Personenzahl ist zwingend anzugeben.

Die Personenzahl kann natürlich auch in den Wohnungsdaten bei Änderungen innerhalb der Vertragslaufzeit angepasst werden.

  1. Wählen Sie den Eingentümer aus der Liste der Adressen aus. Wurde der Eigentümer noch nicht in den Adressstammdaten erfasst, legen Sie ihn über die Schaltfläche Neue Adresse an. Er wird in die Liste übernommen und kann dann ausgewählt werden.

  1. Bestätigen Sie mit OK.

 

Durch einen Eigentümerwechsel wird auch der (falls eingetragen) zum Zeitpunkt des Eigentümerwechsels aktive Mieterdatensatz aufgeteilt. Da die Mieter den Mietvertrag jeweils mit dem Eigentümer eingehen, muss auch bei einem Eigentümerwechsel ein neuer Mietvertrag geschlossen bzw. der alte Mietvertrag vom neuen Eigentümer übernommen werden. Intern ordnet Lexware hausverwaltung 2023 daher jeden Mieterdatensatz eindeutig einem Eigentümer zu. Bei einem Eigentümerwechsel wird daher für den neuen Eigentümer der aktuelle Mieterdatensatz kopiert und mit neuem Miet­zeitraum automatisch dem neuen Eigentümer zugeordnet. Achten Sie auf diesen Sachverhalt, wenn Sie die Einnahmebuchungen verbuchen oder Verbrauchswerte erfassen!