Wohnungen

Rücklagenbestand pro Wohnung verwalten

Über die Schaltfläche Rücklagenbestand verwalten können Sie die Anfangsbestände der Erhaltungsrücklage bei den einzelnen Wohnungen hinterlegen. Dies ist vor allem dann relevant, wenn Sie mehr als ein Rücklagenbankkonto für ein Gebäude verwenden und Eigentümer aufgrund von Teilungserklärungen für einen Gebäudekomplex nicht bei allen Rücklagekonten einen rechnerischen Anteil besitzen, folglich der Anfangsbestand für einzelne Rücklagekonten z.B. auf Null gesetzt werden muss.

Das Fenster Rücklagenbestand verwalten zeigt standardmäßig für jede Wohnung den Rücklagenbestand der Rücklagekonten zum Beginn des aktuellen Abrechnungsjahres an. Mit der Option Alle werden die Rücklagenbestände aus allen Wirtschaftsjahren aufgeführt. Alternativ lassen sich die Anfangsbestände auch für einen definierten Zeitraum anzeigen.


Wenn für ein Gebäude noch keine Eigentümerabrechnung erstellt wurde, enthält das Fenster keine Werte. Mit dem Erstellen der ersten Eigentümerabrechnung wird das Fenster mit Werten gefüllt. Der Anfangsbestand berechnet sich hierbei für jedes Rücklagenkonto nach dem Miteigentumsanteil in der Wohnung. Grundlage für die Berechnung ist der Bankkontostand der Rücklage zum Tag vor Beginn des aktiven Abrechnungszeitraums.

Die Anfangsbestände können von Ihnen - unabhängig vom Miteigentumsanteil - direkt in der tabellarischen Darstellung bearbeitet und entsprechend korrigiert werden. Hierbei kann zwischen Soll- und Ist-Bestand pro Wohnung unterschieden werden. Ebenso lässt sich der Anfangsbestand zu jedem beliebigen Datum erfassen.

Wenn Sie anhand der Liste also erkennen, dass ein Anfangsbestand für ein Rücklagenkonto ausgewiesen wird, auf das der Eigentümer aber gar keine Beiträge einzahlt, da er daran keinen Anteil hat, können Sie den Anfangsbestand für dieses Rücklagenkonto auf Null setzen.


Erstellen Sie jetzt erneut die Eigentümerrechnung, werden darin die korrigierten Anfangsbestände berücksichtigt.

 

Was passiert bei einem Eigentümerwechsel?

Bei einem Eigentümerwechsel während des Abrechnungszeitraums starten alle Eigentümer mit demselben Anfangsbestand, der in der Wohnung zum ersten Tag des Abrechnungszeitraums hinterlegt ist. Es sind im Fenster Anfangsbestand verwalten keine manuellen Eingaben erforderlich.

Beispiel: Zum 01.12.2020 findet ein Eigentümerwechsel statt. Sowohl für den Eigentümer A (01.01.-30.11.2021) als auch für den Eigenütmer B (01.12.2021-31.12.2021) wird in der Eigentümerabrechnunug dergleiche Anfangsbestand für die Rücklagenkonten ausgewiesen. Die Zuführung wird anteilig berechnet und zu einer Gesamtzuführung saldiert.


 

Bei einem Eigentümerwechsel zum Jahreswechsel erhält der neue Eigentümer im nächsten Abrechnungsjahr den rechnerisch Anfangsbestand resultierend aus dem Anfangsbestand sowie der Gesamtzuführung und Gesamtentnahme des Vorjahres.