Änderungen bei der HBCI-Benutzerkennung (plus)

Änderungen bei der HBCI-Benutzerkennung (plus)

Damit Zahlungsverkehrsaufträge im HBCI-Verfahren direkt aus der Lexware hausverwaltung über das Internet an die entsprechende Bank gesendet werden können, müssen Sie in den jeweiligen Bankkonten den Online-Banking-Typ auf HBCI/FinTS einstellen. Zusätzlich muss eine gültige HBCI-Benutzerkennung eingetragen werden.

In der neuen Lexware hausverwaltung 2025 erhalten Sie einen Hinweis, dass die Benutzerkennung den Vertragsunterlagen Ihres Kreditinstituts zu entnehmen ist und keine freie Eingabe erfolgen darf.

Damit sollen fehlerhafte Einträge vermieden werden.