Wenn Sie eine Heizkostenabrechnung durchführen möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Voraussetzungen prüfen
Stellen Sie sicher, dass Sie in den Gebäudestammdaten alle Angaben zur Heizanlage und zur Aufteilung der Gesamtheizkosten in Heizkosten- und Warmwasserkosten gemacht haben.
Prüfen Sie bei lagerfähigen Brennstoffen, ob der Anfangsbestand bewertet wurde.
Eine Heizkostenabrechnung kann grundsätzlich auch erstellt werden, wenn der Anfangsbestand von lagerfähigen Brennstoffen gleich Null ist oder der Restbestand dem Anfangsbestand zuzüglich aller Zukäufe entsprechen sollte.
Stellen Sie sicher, dass Sie alle Kosten für Heizung und Warmwasser auf den jeweiligen Unterkonten des Heizanlagenkontos erfasst haben.
Stellen Sie sicher, dass in der Zählerverwaltung die Verbrauchswerte über die jeweiligen Zählerstände vollständig erfasst wurden.
Auswertung aufrufen
Wählen Sie zunächst die Registerkarte AUSWERTUNGEN und dort den Befehl Heizkostenabrechnung.
Treffen Sie im Dialogfenster Auswertungen die Auswahl des Gebäudes.
Wählen Sie im nächsten Dialog die zutreffende Periode und den Zeitraum für die zu erstellende Abrechnung aus und legen Sie fest, ob die erstellten Dokumente archiviert werden sollen.
Um die Abrechnung zu starten, klicken Sie schließlich auf die Schaltfläche Start.
Wie bei allen Druckfunktionen öffnet sich nach der erfolgreichen Berechnung der Daten noch ein Fenster, in dem Sie Drucker und Ausgabeeinstellungen definieren bzw. ändern können:
Stellen Sie hier Ihren Drucker korrekt ein und wählen Sie, ob die Ausgabe direkt auf den Drucker oder z. B. in eine Vorschau erfolgen soll. Über die Schaltfläche Starten wird die Heizkostenabrechnung nun erzeugt und ausgedruckt bzw. in der Vorschau angezeigt.
In der Heizkostenabrechnung werden die Gesamtkosten der Heizanlage (d. h. alle Kosten die direkt auf das Konto Heizanlage bzw. auf die Unterkonten der Heizanlage gebucht wurden) über die eingestellte Heizkostenformel auf die Heiz- und Warmwasserkosten aufgeteilt.
Sollten Ihre Mieter/Eigentümer einen genauen Nachweis über die Gesamtkosten der Heizanlage verlangen, können Sie diesen über die Abrechnungsart Kostenaufstellung erstellen. Hier werden alle Unterkonten der Heizanlage mit den gebuchten Kosten des Abrechnungszeitraums ausgewiesen.
Hinweis auf Kostenaufschlüsselung
Ein Hinweis unter Punkt 3 macht darauf aufmerksam, dass es sich bei den Kosten der Heizanlage um die tatsächlichen Kosten handelt.
Die tatsächlichen Kosten können von den gebuchten Kosten abweichen, wenn im Abrechnungsjahr ein Restbestand an Vorratsbrennstoffen vorhanden ist, dessen Kosten in das Folgejahr übernommen werden.
Es erfolgt zudem der Hinweis, dass eine detaillierte Aufschlüsselung der Gesamtkosten in der Heizkostenaufteilung erfolgt.