Heizkostenabrechnung

Brennstoff / Bestandsbewertung

Detaillieren Sie im Register Brennstoffe Ihre Angaben zur Heizanlage. Sie können hierbei auch den Anfangsbestand von lagerfähigen Brennstoffen manuell erfassen, wenn Sie erstmalig mit der Lexware hausverwaltung 2023 eine Heizkostenabrechnung erstellen.


 

Angaben im Bereich 'Brennstoff'

  • Geben Sie an, mit welchem Brennstoff Ihre Heizanlage betrieben wird.

Das Feld Brennstoff öffnet eine Liste mit den aktuellen Brennstoffen gemäß der Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten. Die Brennstoffarten werden mit Verbrauchseinheit und Heizwert pro Verbrauchseinheit aufgeführt.

Durch die Auswahl des Brennstoffes wird das Feld Heizwert vorbelegt. Dieser Richtwert muss ggf. angepasst werden. Verwenden Sie auf jeden Fall den Wert, der auf der letzten Rechnung Ihres Energieversorgers angegeben ist.

 

Bestandsbewertung bei Vorratsbrennstoffen

Bei Vorratsbrennstoffen (= Öl, Pellets etc.) müssen die abzurechnenden Anfangs- und Endbestände im Abrechnungsjahr angegeben werden. Es wird in diesem Fall der Bereich Bestandsbewertung bei Vorratsbrennstoffen mit entsprechenden Eingabefeldern eingeblendet (siehe unten).

Bei Leitungsbrennstoffen (= Gas) müssen im Register Brennstoffe keine weiteren Angaben erfolgen. Die bezogenen Verbrauchsmengen werden über die Kostenbuchungen ermittelt. Es werden keine Felder eingeblendet.


 

Anfangsbestand und Preis

Wenn Sie erstmalig mit der Lexware hausverwaltung eine Heizkostenabrechnung erstellen, müssen Sie im Feld Anfangsbestand die Brennstoffmenge zum Beginn des Abrechnungsjahres erfassen. Die Datumsangabe wird dem Abrechnungszeitraum im Register Gebäude entnommen (von-Angabe). Eine dort hinterlegte abweichende Heizkostenperiode wird berücksichtigt.

Es handelt sich beim Anfangsbestand um den Restbestand der Vorperiode. Wenn Sie das Fenster später mit OK schließen, wird automatisch eine Anfangsbestandsbuchung für das Abrechnungsjahr auf dem Umlagekonto 4500 erzeugt.

Im Feld Preis erfassen Sie den Bruttobetrag des Anfangsbestands zum Ende der Vorperiode.

Später wird der Anfangsbestand der Lexware hausverwaltung automatisch bei einem Jahresabschluss berechnet und im Feld Anfangsbestand ausgewiesen. Das Feld ist dann für eine manuelle Eingabe gesperrt.

Das gleiche gilt für das Feld Preis. Nach einem Jahresabschluss handelt es sich dann um ein berechnetes Feld mit dem preislich bewerteten Restbestand der Vorperiode.

 

Wenn Sie die Anfangsbestandsbuchung für ein Abrechnungsjahr stornieren, können Sie den Anfangsbestand und den Preis für das Abrechnungsjahr ebenfalls manuell erfassen.

 

Einkäufe

Das Feld Einkäufe enthält alle im Abrechnungsjahr auf das Umlagekonto 4500 gebuchten Brennstoffkosten mit Mengenangabe und Gesamtsaldo.

Die einzelnen Buchungen können in einer Liste aufgeklappt werden. Die Darstellung ist angelehnt an die Buchungsmaske. Es werden folgende Angaben vorgeschlagen (Buchungsdatum, Menge, Buchungstext, Gesamtbetrag und Umlagekonto).


 

Endbestand und Verbrauch

Der Endbestand muss vor einer Abrechnung von Ihnen ermittelt und hier manuell eingetragen werden. Nur so kann die Lexware hausverwaltung den Verbrauch berechnen und die hierfür angefallenen Kosten korrekt verteilen. Die oftmals komplizierte Bewertung des Restbestands und des Verbrauchs übernimmt die Lexware hausverwaltung für Sie.

Sobald Sie im Feld Endbestand die Brennstoffmenge zum Ende des Abrechnungsjahres erfasst haben, wird der Endbestand nach dem FIFO-Prinzip bewertet (first in, first out). Dies bedeutet, dass angenommen wird, dass das zuerst eingekaufte Öl auch zuerst verbraucht wird. Dies ist wichtig, wenn in einem Abrechnungszeitraum mehrere Öllieferungen zu verschiedenen Ölpreisen erfolgen.

Der berechnete Gesamtverbrauch für das Abrechnungsjahr wird im darunterliegenden Feld Verbrauch ausgewiesen.


Der Verbrauch ergibt sich aus dem Anfangsbestand zuzüglich der Menge aus den Einkäufen abzüglich des Restbestands (im Beispiel: 200 l + 1.600 l aus den Einkäufen abzüglich 550 l).

Die Bewertung des Brennstoffverbrauchs im Abrechnungsjahr erfolgt ebenfalls nach dem FIFO-Prinzip. Im Beispiel geht die Heizöllieferung von 1.000 l aus dem März über 1.300 EUR vollständig in die Berechnung ein, 50 l zu 70 EUR werden aus der zweiten Heizöllieferung berücksichtigt. die restlichen Ölmengen gehen - da Restbestand und nicht verbraucht - nicht in die Bewertung mit ein.