Umlageausfallwagnis ausweisen

Umlageausfallwagnis ausweisen

Mit der Lexware hausverwaltung 2025 kann der Vermieter von öffentlich geförderten Wohnungen neben den Betriebskosten auch ein sog. Umlageausfallwagnis auf den Mieter umlegen.

Das Umlageausfallwagnis bezeichnet ein pauschal planbares Risiko durch Einnahmeminderung durch uneinbringliche Rückstände von Betriebskosten oder nicht umlegbaren Betriebskosten in Folge von Leerstand, der zur Vermietung bestimmt ist, einschließlich der uneinbringlichen Kosten einer Rechtsverfolgung auf Zahlung.

Die gesetzlichen Regelungen zur Ermittlung der zulässigen Mieter von preisgebundenen Wohnungen sehen deshalb vor, dass der Vermieter in seinen Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit der Immobilie einen Betrag ansetzen darf, der das Risiko abdeckt, dass ein Mieter seine Mietzahlungen nicht leistet oder Wohnraum längere Zeit leer steht.

Hintergrund der Regelungen sind Verpflichtungen, die der Vermieter von staatlich geförderten Wohnungen eingeht und die unter anderem einschließen, dass die Miete auf einem bestimmten Niveau zu halten ist (Kostenmiete) und die Wohnung für Bezugsberechtigte vorzuhalten ist.

 

Der zurzeit gültige Betrag für das Umlageausfallwagnis ist auf 2 Prozent der auf den Wohnraum entfallenden Betriebskosten beschränkt. Maßgebliche Berechnungsgrundlage sind die tatsächlich anfallenden Betriebskosten, nicht die Betriebskostenvorauszahlungen des Mieters.

Die Berechnung des Betrages erfolgt in der Lexware hausverwaltung 2025 nach entsprechender Einstellung in der jeweiligen Wohnung automatisch durch Zuschlag des Umlageausfallwagnisses auf die Einzelabrechnung eines jeden Mieters im Gebäude.

 

Prozentsatz für Umlageausfallwagnis hinterlegen

Hinterlegen Sie den Prozentsatz für das Umlageausfallwagnis in der jeweiligen preisgebundenen Wohnung.

 

  1. Öffnen Sie die erste preisgebundene Wohnung und wechseln Sie darin in das Register Mieter.


  1. Tragen Sie im Feld Umlageausfallwagnis den entsprechenden Prozentsatz ein.

Das Feld erlaubt die Eingabe eines Prozentwerts von maximal 2.

  1. Bestätigen Sie mit OK.

 

Berechnung des Umlageausfallwagnisses in der Mieterabrechnung

Führen Sie wie gewohnt eine Mieterabrechnung durch.

Am Ende der Mieterabrechnung wird die Gesamtsumme der tatsächlich anfallenden Kosten ausgewiesen. Dieser Betrag ist die Berechnungsgrundlage für das Umlageausfallwagnis. Im Beispiel werden die Betriebskosten mit 2 Prozent beaufschlagt.

Die daraus resultierenden Gesamtkosten werden dann mit den Heiz- und Nebenkostenvorauszahlungen verrechnet. Das Ergebnis der Abrechnung zeigt an, ob der Mieter eine Nachzahlung leisten muss oder einen Betrag zurückerstattet bekommt.