Aufteilung der CO2-Kosten ausweisen

Aufteilung der CO2-Kosten ausweisen

Gemäß CO2-Kostenaufteilungsgesetz muss der Vermieter die CO2-Kostenaufteilung ermitteln und für den Mieter nachvollziehbar ausweisen. In der Lexware hausverwaltung werden die CO2-Kosten im Rahmen der Mieterabrechnung dargestellt.

Die Mieterabrechnung enthält die CO2-Kosten des Gebäudes im Abrechnungsjahr, die anteiligen CO2-Kosten für Vermieter und Mieter sowie den CO2-Ausstoß pro Jahr und m2 Wohnfläche.

Ebenso werden die rechnerischen Grundlagen für die Einstufung des Gebäudes und die Anwendung des Stufenmodells in der Heizkostenabrechnung ausgewiesen.

Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz gilt nicht für Gebäude, in denen strombetriebene Heizmittel (beispielsweise Wärmepumpen oder Nachtspeicheröfen) oder Holzbrennstoffe wie Holzpellets, Holzhackschnitzel oder Scheitholz eingesetzt werden. Da diese Brennstoffe nicht unter das Brennstoffemissionsgesetz fallen, erfolgt für diese Brennstoffe keine Berechnung der CO2-Kosten. Die CO2-Kostenaufteilung bleibt in Mieter- und Eigentümerabrechnungen unberücksichtigt.

 

Berechnungsgrundlagen der CO2-Kostenaufteilung

Die Erläuterung zur CO2-Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter erfolgt unterhalb der Kostenaufstellung auf Basis der im Gebäude hinterlegten CO2-Daten (siehe hierzu unter Angaben zum CO2-Kostenaufteilungsgesetz).

Ergänzt wird die Erläuterung von Gesetz wegen durch die rechnerischen Grundlagen für die energetische Einstufung des Gebäudes und der Anwendung des Stufenmodells. Zu den Berechnungsgrundlagen gehören grundsätzlich die Kenngrößen, die nach § 3 Abs. 1 auf den Brennstoffrechnungen auszuweisen sind:

  • der Energiegehalt des Brennstoffes

  • der heizwertbezogene Emissionsfaktor

  • der sich daraus ergebende Kohlendioxidausstoß sowie schließlich die angefallenen Kohlendioxidkosten


 

Erläuterung und Berechnung basieren auf den gebäudebezogenen Angaben im Fenster CO2 Daten.

Erläuterung

CO2 Kosten für das Gebäude gesamt

Inhalt des Feldes CO2 Kosten (Brutto) im Bereich Aufteilung CO2 Kosten.

davon CO2 Kostenanteil aller Mieter
davon CO2 Kostenanteil Vermieter

Inhalt der Felder Anteil Vermieter und Anteil Mieter im Bereich Aufteilung CO2 Kosten

Berechnung

Berechnung 1)

Berechnung des CO2-Ausstoßes im Jahr auf Basis der Felder Verbrauch/Menge (Energiegehalt) und CO2 Emissionsfaktor im Bereich Berechnung CO2 Ausstoß gemäß der Formel:

CO2 Ausstoß pro Jahr = CO2 Emissionsfaktor x CO Emissionsfaktor

Berechnung 2)

Berechnung des CO2-Ausstoßes pro Jahr und m2 Wohnfläche auf Basis der Felder CO2 Ausstoß pro Jahr und Gebäudewohnfläche im Bereich Berechnung CO2 Ausstoß gemäß der Formel:

CO2 Ausstoß pro Wohnfläche und Jahr = CO2 Ausstoß pro Jahr/Gebäudewohnfläche

Einordnung

Die Einordnung in das Stufenmodell wird aus der Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter basierend auf dem CO2-Ausstoß pro Wohnfläche und Jahr abgeleitet.

 

Darstellung der Ausnahmen

Wurden im Fenster CO2 Daten Ausnahmen definiert, können wirken diese sich wie folgt auf die Hinweistexte in der Heizkostenaufstellung aus:

  • Ist nur das Kontrollkästchen Beschränkungen bei energetischen Verbesserungen an der Wärme und Warmwasserversorgung (Heizanlage) aktiviert, wird der berechnete Vermieteranteil um 50 % gekürzt. Es erscheint der folgende Text:

Es liegen Beschränkungen bei der energetischen Verbesserung an der Wärme- und Warmwasserversorgung vor, der Vermieter Anteil ist um 50% gekürzt.

  • Ist nur das Kontrollkästchen Beschränkungen bei energetischen Verbesserungen am Gebäude/der Gebäudehülle aktiviert, wird der berechnete Vermieteranteil um 50 % gekürzt. Es erscheint der folgende Text:

Es liegen Beschränkungen bei der energetischen Verbesserung am Gebäude/der Gebäudehülle vor, der Vermieter Anteil ist um 50% gekürzt.

  • Sind beide Kontrollkästchen aktiviert, wird der berechnete Vermieteranteil um 100% gekürzt. Es erscheint der folgende Text:

Es liegen Beschränkungen bei der energetischen Verbesserung an der Wärme- und Warmwasserversorgung und am Gebäude/der Gebäudehülle vor, der Vermieteranteil ist um 100% gekürzt.

  • Ist das Kontrollkästchen Fernwärme erstmaliger Anschluss ab dem 01.01.2023 aktiviert, wird der berechnete Vermieteranteil ist um 100% gekürzt. Es erscheint der folgende Text:

Es liegen ein erstmaliger Wärmeanschluss ab dem 01.01.2023 vor, der Vermieter Anteil ist um 100% gekürzt.

  • Ist Kontrollkästchen davon Gewerbefläche > 50% aktiviert, erscheint der folgende zusätzliche Satz unterhalb des Textes:

Der Gewerbeanteil beträgt mehr als 50 %, daher tragen Mieter und Vermieter die CO2-Kosten zu je 50 %.

  • Ist das Kontrollkästchen individueller Vermieter Anteil aktiviert, erscheint folgender Hinweis:

Auf die Berechnung der gesetzlichen Anteile wurde verzichtet und die CO2 Kosten wurden vollständig oder zu einem höheren Anteil als [Prozente Vermieteranteil] übernommen.