Die Personentageliste ist aufgrund gesetzlicher Anforderungen jeder Mieterabrechnung beizufügen, die eine Umlage nach Personen beinhaltet. Die Personentageliste wird pro Vertrag erstellt und gibt an, wie viele Personen zu welchem Zeitpunkt in jeder einzelnen Wohnung gewohnt haben.
Mieterwechsel und ein Wechsel in der Anzahl an Personen werden berücksichtigt. Der Summenzeile kann entnommen werden, wie viele Personen im Abrechnungszeitraum insgesamt im Gebäude gelebt haben. Auf diese Weise lässt sich die Kostenumlage nach Personen schnell nachvollziehen.
Ist in der Abrechnung keine Umlage nach Personen enthalten, wird auch die Personentageliste nicht erstellt. Sie können diese Option also dauerhaft aktiviert lassen.
Ergänzend zur wohnungsbezogenen Personentageliste können Sie als Verwalter eine Personentageübersicht mit allen im Gebäude lebenden Personen erstellen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.