Aufteilung in Heiz- und Warmwasserkosten

Aufteilung in Heiz- und Warmwasserkosten

Im Register Warmwasser geben Sie an, nach welchen Kriterien bei verbundenen Heizanlagen die Aufteilung der Brennstoffkosten in Heiz- und Warmwasserkosten erfolgt.

Für die Aufteilung der Brennstoffkosten in Heiz- und Warmwasserkosten existieren je nach Messausstattung und Energieart verschiedene Berechnungsmethoden, die in der Heizkostenverordnung §9 Heizkostenverordnung in den Absätzen 2 und 3 erläutert sind.


 

Brauchwassertemperatur

Erfassen Sie im Feld Brauchwassertemperatur die an der Heizanlage eingestellte mittlere Temperatur für Warmwasser. Das Feld ist mit dem Wert 60 °C vorbelegt.

Die Angabe wird für die Berechnungsmethoden benötigt, wenn die für die zentrale Warmwasserversorgungsanlage aufgewendete Wärmemenge nicht mit einem Wärmemengenzähler gemessen wird.

 

Verbrauch nach Wärmezähler

Gemäß Absatz 2 muss ab dem 31.12.2013 die für die zentrale Warmwasserversorgungsanlage aufgewendete Wärmemenge mit einem Wärmezähler gemessen werden. In diesem Fall wird aus dem einheitlichen Gesamtbrennstoffverbrauch der anteilige Brennstoffverbrauch für die Warmwasserversorgung gemäß §9 (1) und (3) HKV nach folgender Formel herausgerechnet:

B

=

Brennstoffverbrauch für Warmwasser

Q

=

Wärmeverbrauch für Warmwasser

Hi

=

Heizwert des Brennstoffs

 

  • Ein globaler Wärmezähler misst die für die zentrale Warmwasserversorgung des Gebäudes aufgewendete Wärmemenge.

  • Der Wärmezähler pro Wohnung misst die für die Warmwasserversorgung der jeweiligen Wohnung aufgewendete Wärmemenge. Die für die Warmwasserversorgung des Gebäudes insgesamt aufgewendete Wärmemenge ist aus den Einzelwerten der wohnungsbezogenen Wärmezähler zu ermitteln.

Die Verbrauchsangaben für die Wärmezähler erfolgen in der Zählerverwaltung. Die Wärmezähler sind dort abhängig von der hier getroffenen Einstellung bereits angelegt.

 

Verteilung nach verbrauchtem Warmwasser

In Ausnahmefällen kann die Verteilung nach verbrauchtem Warmwasser abhängig von der Brauchwassertemperatur berechnet werden. Die Berechnungsformel hängt davon ab, ob Sie eine Heizanlage mit Heizkessel oder eine Brennwertanlage betreiben oder ob eine gewerbliche Wärmelieferung (Fernwärme) vorliegt.

  • Wählen Sie im Feld Bezug den Eintrag Anlage mit Heizkessel, erfolgt die Anteilsberechnung der Gesamtwarmwasserkosten gemäß folgender Formeln:

und mit

Q

=

kWh-Bedarf für Warmwasser

V

=

Warmwasserverbrauch in m3

tW

=

mittlere Warmwassertemperatur in °C

B

=

Brennstoffeinheiten für Warmwasser

Hi

=

Heizwert einer Brennstoffeinheit in kWh

 

  • Wählen Sie bei einer brennwertbezogenen Abrechnung im Feld Bezug den Eintrag Brennwertanlage, ist die verbrauchte Wärmemenge mit dem Faktor 1,11 zu multiplizieren.

und

 

  • Wählen Sie bei Fernwärme im Feld Bezug den Eintrag Gewerbliche Wärmelieferung (Fernwärme). Bei eigenständiger gewerblicher Wärmelieferung ist die verbrauchte Wärmemenge durch 1,15 zu dividieren. Angaben über den Heizwert einer Brennstoffeinheit werden hier nicht benötigt, da die Erwärmung nicht durch die eigene Heizanlage erfolgt.

 

Verteilung nach m2 Wohn-/Nutzfläche

Existieren keine Verbrauchszähler, kann in Ausnahmefällen die Verteilung nach der mit Warmwasser versorgten Wohn- und Nutzfläche berechnet werden. Der Berechnungsformel hängt davon ab, ob Sie eine Heizanlage mit Heizkessel oder eine Brennwertanlage betreiben oder ob eine gewerbliche Wärmelieferung vorliegt.

  • Wählen Sie im Feld Bezug den Eintrag Anlage mit Heizkessel, erfolgt die Anteilsberechnung der Gesamtwarmwasserkosten gemäß folgender Formel:

und mit

Q

=

kWh-Bedarf für Warmwasser

AWohn

=

mit Warmwasser versorgte Wohn- oder Nutzfläche

=

Steht dabei nur für die Einheit, d.h. zur Berechnung des kWh-Bedarfs für das Warmwasser werden die Einheiten gekürzt zu Q = 32 x Wohn- oder Nutzfläche kWh

 

  • Wählen Sie bei einer brennwertbezogenen Abrechnung im Feld Bezug den Eintrag Brennwertanlage, ist die verbrauchte Wärmemenge mit dem Faktor 1,11 zu multiplizieren.

und

 

  • Wählen Sie bei Fernwärme im Feld Bezug den Eintrag Gewerbliche Wärmelieferung (Fernwärme). Bei eigenständiger gewerblicher Wärmelieferung ist die verbrauchte Wärmemenge durch 1,15 zu dividieren. Angaben über den Heizwert einer Brennstoffeinheit werden hier nicht benötigt, da die Erwärmung nicht durch die eigene Heizanlage erfolgt.