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> Bedienerhilfe > Auswertungen, Abrechnungen und Abschluss > Heizkostenabrechnung > Angaben zum CO2-Kostenaufteilungsgesetz hinterlegen > Die CO2-Daten müssen für ein Gebäude nur dann erfasst werden, wenn Sie eine eigene Heizkostenabrechnung erstellen.
Einstieg
Öffnen Sie die Gebäudestammdaten und wechseln Sie in das Register Heizanlage.
Wenn Sie die Option Heizkostenabrechnung selber durchführen aktiviert haben, ist das Sub-Register Brennstoffe aktiv.
Klicken Sie im Sub-Register auf die Schaltfläche CO2 Angaben. Das Fenster zum Erfassen der gebäudebezogenen CO2-Daten wird geöffnet.
Berechnung CO2-Ausstoß
Dieser Bereich enthält alle Angaben, die für die Berechnung des CO2-Ausstoßes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr erforderlich sind. Zudem werden die aus dem CO2-Ausstoß resultierenden CO2-Kosten auf Basis des im Kalenderjahr gültigen CO2-Preises ermittelt. Die dargestellten Werte können nicht bearbeitet werden. Sie sind im Programm fest hinterlegt bzw. resultieren aus Berechnungen.
Ändert sich in einer Abrechnungsperiode der CO2-Preis oder der Mehrwertsteuersatz eines Brennstoffs, werden mehrere Zeilen angezeigt.
Im Abrechnungsjahr 2024 hat sich zum Beispiel der Mehrwertsteuersatz für Erdgas ab dem 01.04.2024 geändert. Die erste Zeile enthält folglich die Berechnungen auf Basis des reduzierten Mehrwertsteuersatzes von 7% für die Zeitspanne vom 01.01.2024 bis 31.043.2024. In der zweiten Zeile werden die CO2-Kosten für die Zeit vom 01.04.2024 bis zum 31.12.2024 auf Basis des vollen Mehrwertsteuersatzes von 19% berechnet.
Der Periodenverbrauch wird entweder auf Basis eines gebäudebezogenen Brennstoffzählers oder nach Gradtagen berechnet. Die Eingabe der Zählerstände erfolgt für jede Periode zum Stichtag der Mehrwertsteueränderung unter Stammdaten Zähler. Der Brennstoffzähler wird im Gebäude im Register Brennstoffe ausgewählt.
Periode |
Zeigt die aktuell im Gebäude gewählte Abrechnungsperiode an. Wenn sich im Abrechnungsjahr der CO2-Preis bzw. der Mehrwertsteuersatz ändert, enthält die Spalte die jeweilige Teilperiode. |
kWh |
Weist den verbrauchten Brennstoff in der Abrechnungsperiode in kWh aus. Der Wert wird programmintern auf Basis des tatsächlichen Brennstoffverbrauchs berechnet. Er kann nicht geändert werden. |
CO2 Emissionsfaktor |
Weist den heizwertbezogenen Emissionsfaktor für den CO2-Ausstoß des Brennstoffs in kg/kWh aus. Der Wert wird aus der Abrechnungsinformation der zugehörigen Abrechnungsperiode übernommen. Sollte in der Abrechnungsinformation der zugehörigen Abrechnungsperiode kein CO2 Emissionsfaktor hinterlegt worden sein, erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis. |
CO2 Emission |
Weist den CO2-Ausstoß des Gebäudes in der Abrechnungsperiode aus. Der Wert wird nach folgender Formel berechnet: CO2 Emissionsfaktor x kWh |
CO2 Preis (netto) |
Enthält den für das Kalenderjahr gesetzlich festgelegten CO2-Netto-Preis. Der CO2-Preis ist im Programm fest hinterlegt. |
CO2 Kosten (netto) |
Enthält die CO2-Kosten des Gebäudes. Die Berechnung erfolgt programmintern nach folgender Formel: CO2 Emission x CO2-Preis (netto) / 1000 |
MwSt % |
Weist abhängig vom Brennstoff Ihres Gebäudes den für die Abrechnungsperiode bzw. Teilperiode gültigen Mehrwertsteuersatz der CO2-Kosten aus. |
MwSt |
Gibt den Mehrwertsteuer-Betrag in EUR an. |
CO2 Kosten (brutto) |
Weist den Brutto-Betrag der CO2-Kosten aus. |
Gebäudewohnfläche |
In diesem Feld wird die Gesamtfläche des Gebäudes angezeigt. Die Gebäudewohnfläche wird aus der Gebäudestatistik übernommen. Sie setzt sich aus den Einzelflächen der Wohnungen zusammen. Achten Sie also darauf, dass Sie alle Flächenangaben in den einzelnen Wohnungen hinterlegt haben. |
davon Gewerbefläche > 50% |
Setzen Sie in dieses Kontrollkästchen ein Häkchen, wenn der prozentuale Anteil der Gewerbefläche an der Gebäudewohnfläche größer als 50 Prozent ist. Fachlicher Hintergrund: Werden mehr als 50 Prozent der Gesamtfläche gewerblich genutzt, handelt es sich gemäß § 8 CO2KostAufG um ein Nichtwohngebäude. Bei Nichtwohngebäuden erfolgt eine hälftige Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter. |
CO2 Ausstoß pro m2 Wohnfläche und Jahr |
In diesem Feld wird der CO2-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Gebäudewohnfläche angezeigt. Die Berechnung erfolgt nach der folgenden Formel: CO2 Ausstoß pro Jahr / Gebäudewohnfläche Der hier ausgewiesene Wert ist für die energetische Einstufung des Gebäudes und damit für die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter maßgeblich. |
Ausnahmen
In diesem Bereich können Sie angeben, ob und welche Gründe einer wesentlichen energetischen Verbesserung der Liegenschaft entgegenstehen.
Beschränkungen bei energetischen Verbesserungen an der Wärme- und Warmwasserversorgung (Heizanlage) |
Setzen Sie ein Häkchen in dieses Kontrollkästchen, wenn rechtliche Verpflichtungen bestehen, Wärmelieferungen in Anspruch zu nehmen, insbesondere bei einem Anschluss- und Benutzerzwang. |
Beschränkungen bei energetischen Verbesserungen am Gebäude/der Gebäudehülle |
Setzen Sie ein Häkchen in dieses Kontrollkästchen, wenn denkmalschutzrechtliche Bestimmungen existieren. |
In beiden Fällen wird der prozentuale Anteil der CO2-Kosten, den die Vermieterseite entsprechend des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes zu tragen hätten, um die Hälfte gekürzt. |
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Fernwärme erstmaliger Anschluss ab dem 01.01.2023 |
Dieses Kontrollkästchen ist nur aktiv, wenn als Brennstoff Fernwärme ausgewählt wurde. Aktivieren Sie das Kontrollkästchen, wenn der Anschluss des Gebäudes an das Fernwärmenetz ab dem genannten Zeitpunkt erfolgt ist. Fachlicher Hintergrund: Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz gilt für brennstoffbetriebene Heizanlagen und für Fernwärmeanlagen. Sofern Gebäude jedoch erstmalig ab dem 01.01.2023 an die Fernwärmeversorgung angeschlossen wurden, sind sie von dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz auszunehmen, um Fehlanreize für den vorgesehenen Ausbau der Fernwärmeversorgung zu vermeiden. |
Aufteilung der CO2-Kosten
Im Bereich Aufteilung CO2 Kosten wird der CO2-Kostenanteil für Vermieter und Mieter auf Basis der energetischen Einordnung des Gebäudes in das Stufenmodell berechnet.
Es besteht die Möglichkeit, abweichend vom Stufenmodell einen individuellen Vermieteranteil anzugeben.
CO2 Kosten (Brutto) |
Dieses Feld weist den in der Tabelle berechneten Brutto-Betrag der CO2-Kosten aus. Er ist Basis für die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter. |
Anteil Vermieter |
In den Zeilen Anteil Vermieter und Anteil Mieter werden die vom Vermieter und von den Mietern zu tragenden CO2-Anteile gemäß Stufenmodell angezeigt. Die Spalte Prozent weist die Aufteilung der CO2-Kosten als Prozentwert aus, die Spalte Betrag enthält den daraus resultierenden Betrag in EUR. Die Einstufung und Berechnung der CO2-Anteile erfolgt programmseits nach der vom Gesetzgeber vorgegebenen Berechnungstabelle: |
individueller Anteil Vermieter |
Abweichend von der Einordnung in das Stufenmodell haben Sie zudem die Möglichkeit, einen individuellen Vermieteranteil zu hinterlegen. Fachlicher Hintergrund: Dem Vermieter steht es frei, auf die Berechnung der Anteile zu verzichten und die Kohlendioxidkosten vollständig oder zu einem höheren Anteil als 50 % zu übernehmen. Eine abweichende Angabe darf nur erfolgen, wenn der Vermieteranteil höher als der gesetzlich errechnete Anteil ausfällt. Aktiveren Sie das Kontrollkästchen individueller Anteil Vermieter. Sie können jetzt den Vermieteranteil in der Zeile Anteil Vermieter in der Spalte Anteil als Prozentwert eingeben. Der daraus resultierende Mieteranteil wird automatisch berechnet. Der individuelle CO2-Aufteilung ersetzt die Berechnung des Stufenmodells. |
Kapitelverzeichnis