Detaillieren Sie im Register Brennstoffe Ihre Angaben zur Heizanlage. Sie können hierbei auch den Anfangsbestand von lagerfähigen Brennstoffen manuell erfassen, wenn Sie erstmalig mit der Lexware hausverwaltung 2025 eine Heizkostenabrechnung erstellen.
Angaben im Bereich 'Brennstoff'
Geben Sie an, mit welchem Brennstoff Ihre Heizanlage betrieben wird.
Das Feld Brennstoff öffnet eine Liste mit den Brennstoffen gemäß der Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten. Die Brennstoffarten werden mit Verbrauchseinheit und Heizwert pro Verbrauchseinheit aufgeführt. Die Liste enthält auch die unter Datei Kataloge Brennstoffe manuell ergänzten Brennstoffe mit ihren Verbrauchseinheiten.
Durch die Auswahl des Brennstoffes wird das Feld Heizwert vorbelegt. Dieser Richtwert muss ggf. angepasst werden. Verwenden Sie auf jeden Fall den Wert, der auf der letzten Rechnung Ihres Energieversorgers angegeben ist.
Im Feld CO2 Emissionsfaktor geben Sie den Emissionsfaktor für den CO2-Ausstoß des Brennstoffs in kg/kWh an. Sie finden diesen in der Rechnung über die Lieferung von Brennstoffen und Wärme Ihres Brennstoff- und Wärmelieferanten.
Im Feld Brennstoffzähler wählen Sie den Heizungszähler des Gebäudes aus. Auf Basis der Zählerstände wird der Brennstoffverbrauch und damit der CO2-Ausstoß des Gebäudes im Abrechnungsjahr ermittelt. Der gebäudebezogene Zähler wird unter Stammdaten Zähler angelegt.
Besitzt das Gebäude keinen globalen Brennstoffzähler, wird der Periodenverbrauch nach Gradtagen berechnet.
Abrechnungsinformation
Wenn die Abrechnungen auf dem tatsächlichen Verbrauch oder auf den Ablesewerten von Heizkostenverteilern beruhen, muss der Gebäudeeigentümer den Nutzern für Abrechnungszeiträume, die ab dem 01.12.2021 beginnen, zusammen mit den Abrechnungen weitere Informationen zugänglich machen. Diese werden über die Schaltfläche Abrechnungsinformation erfasst.
CO2 Angaben
Über diese Schaltfläche hinterlegen Sie alle für das CO2-Kostenaufteilungsgesetz relevanten Angaben.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Kapitel Angaben zum CO2-Kostenaufteilungsgesetz.
Kapitelverzeichnis