Weitere Eigentümerdaten erfassen

Weitere Eigentümerdaten erfassen

Zu einem angelegten Eigentümerdatensatz können Sie noch weitere Daten erfassen. Zunächst gehören hierzu einige Optionen:

  • Eigentümer im automatischen Mahnwesen berücksichtigen

Aktivieren Sie diese Option, wenn der Eigentümer bei Zahlungsverzug eine Mahnung erhalten soll.

  • Umsatzst.-Ausweis

Wenn Sie diese Option aktivieren, wird im Einzelwirtschaftsplan sowie in der Serviceinformation die Umsatzsteuer ausgewiesen. Dies ist nur erlaubt, wenn die Wohnung gewerblich genutzt wird und der Mieter vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Ein Ausweis der Umsatzsteuer auf der Eigentümerabrechnung erfolgt durch diese Einstellung nicht.

  • Mieteranteil in Eigentümerabrechnung berücksichtigen

Wird diese Option deaktiviert, so werden in der Eigentümerabrechnung (Gesamt- und Einzelabrechnung) die umlagefähigen Kosten dem Eigentümer belastet und mit dem Hausgeld verrechnet. Dies ist immer dann sinnvoll, wenn Sie als Verwalter alle Kosten mit dem Eigentümer der Wohnung abrechnen und der Eigentümer selbst die Neben- und Heizkostenvorauszahlungen mit dem Mieter abrechnet.

Rechnen Sie dagegen die umlagefähigen Kosten direkt mit dem Mieter ab, so muss die Option aktiviert werden. In diesem Fall werden die umlagefähigen Kosten in der Gesamt- und Einzelabrechnung von den Gesamtkosten abgezogen, dafür in der Mieterabrechnung mit den Neben- und Heizkostenvorauszahlungen des Mieters verrechnet.

 

Zusätzlich müssen Sie die Einstellungen für den Zahlungsverkehr vornehmen. Wählen Sie hier die Bankverbindung des Eigentümers, die Zahlungsart und Zahlungsweise aus und stellen Sie Zahlungstag und Zahlungsmonat ein.

  • Zahlungsart

Wenn Sie die Zahlungsart Lastschrift angeben, erhalten Sie beim Speichern der Daten den Hinweis, dass für den SEPA-Lastschrifteinzug ein SEPA-Mandat erzeugt werden muss. Mandate sind die rechtliche Legitimation für den Lastschrifteinzug. Sie beschreiben unter der Mandatsreferenz-Nummer die eindeutige Beziehung zwischen dem Zahlungsempfänger (Gläubiger-ID) und dem Zahlungspflichtigen. Bestätigen Sie den Hinweis mit Ja, wird das SEPA-Mandat angelegt.

Das SEPA-Lastschriftmandat muss ausgedruckt und vom Zahlungspflichtigen unterschrieben werden. Im Anschluss wird das Mandat im Programm aktiv gesetzt.

Sie können im Bereich Mandate erkennen, wie viele Mandate zum Eigentümer bereits vorhanden und wie viele aktiv gesetzt sind. Die Schaltfläche SEPA-Mandatsverwaltung öffnet das Mandatsfenster des Eigentümers (siehe hierzu auch unter Mandat aus Wohnung heraus anlegen).

Über die Schaltfläche SEPA-Mandatsvorlage drucken haben Sie die Möglichkeit, ein leeres Formular zur Erteilung des Lastschriftmandats auszudrucken, in das der Eigentümer seine Bankverbindung eintragen kann. Eine Bankverbindung des Nutzers muss für den Ausdruck des Blankoformulars nicht ausgewählt werden. Die Druckfunktion setzt allerdings voraus, dass in der Bankverbindung des Gebäudes eine Gläubiger-ID vorhanden ist.

  • Zahlungstag

Geben Sie hier bitte ein, zum wievielten des Monats die Zahlungen des Eigentümers fällig werden. Muss der Eigentümer die Rücklagenzahlungen beispielsweise am Anfang des Monats bezahlen, tragen Sie hier eine 1 ein. Muss er zur Mitte des Monats zahlen, tragen Sie z. B. eine 15 ein.

  • Zahlungsmonat

Haben Sie als Zahlungsweise eine andere Einstellung als monatlich gewählt, so müssen Sie an dieser Stelle eintragen, in welchem Monat die erste Zahlung des Jahres fällig ist. Beispiel: Bezahlt der Eigentümer die Rücklagen halbjährlich jeweils im Februar und August, tragen Sie als Zahlungsweise halbjährlich und als Zahlungsmonat 2 (Februar) ein.

  • Mandate

Sie können hier erkennen, ob und wie viele Mandate ein Eigentümer besitzt und wie viele davon aktiv gesetzt sind.

 

Im untersten Bereich der Eigentümerdaten haben Sie schließlich die Möglichkeit, Eigentümergemeinschaften zu definieren. Gehört die Wohnung mehr als nur einer Person, können Sie über die Symbole und die zusätzlichen Kontakte erfassen und auch wieder löschen. Die neu hinzuzufügenden Personen müssen an dieser Stelle jedoch bereits in der Kontaktverwaltung vorhanden sein.

 

Beachten Sie, dass für jeden hier eingetragenen Eigentümer bei der Erstellung von Abrechnungen, Mahnungen, etc. ein eigener Bericht erstellt wird!

 

Über einen Doppelklick auf den entsprechenden Eigentümernamen im unteren Bereich des Dialogfensters können Sie den zugehörigen Kontakt sofort im Kontaktfenster aufrufen, ohne den Umweg über die Stammdaten zu gehen!