Neben den reinen Mieter- und Eigentümerdaten können Sie natürlich die Wohnungskosten, also die Miete und Nebenkostenvorauszahlungen auf Seiten des Mieters sowie Hausgeldzahlungen und Rücklagen auf Seiten des Eigentümers verwalten. Die eingegebenen Werte werden für die jeweiligen Forderungsbuchung herangezogen.
Und so erfassen Sie die vertraglich festgelegten Miet- und Nebenkostenvorauszahlungen
Wechseln Sie in das Register Kosten.
Klicken Sie im Bereich Miete auf das Plus-Symbol. Da für die Wohnung noch keine Miete eingetragen wurde, öffnet sich ein Eingabefenster, in dem Sie den Mietzins und das Gültigkeitsdatum hinterlegen.
Geben Sie analog auch die vereinbarten Nebenkostenvorauszahlungen an und ggf. die Kosten für die Garagenmiete an.
Erfassen Sie für WEG-Objekte unter Hausgeld und Rücklagen die mit der Eigentümergemeinschaft vereinbarten Vorauszahlungen für Hausgeld und Rücklagen. Für jedes dem Gebäude zugeordneten Rücklagekonto kann ein Betrag hinterlegt werden.
Lexware hausverwaltung 2025 unterstützt Sie auch bei der Durchführung von Mieterhöhungen.
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