Alles, was Sie als Wohnung anlegen, kann einzeln abgerechnet werden. Auch ein Garagenstellplatz kann als Wohnung eingerichtet sein, wenn dies abrechnungstechnisch erforderlich ist.
Beim Anlegen und Einrichten der Wohneinheiten werden bereits alle Daten erfasst, die für die spätere Kostenumlage auf die verschiedenen Wohnungen und die zugehörigen Mieter notwendig sind.
Und so legen Sie eine neue Wohnung an
Öffnen Sie die Liste der Gebäude und Wohnungen. Da Sie das Fenster bereits geöffnet hatten, genügt ein Klick auf den entsprechenden Tab.
Klicken Sie im Menüband auf den Befehl Neue Wohnung. Es öffnet sich das entsprechende Bearbeitungsfenster.
Im Register Wohnung erfassen Sie die zentralen Eckdaten der Wohnung. Tragen Sie im Feld Wohnungsnummer eine eindeutige Nummer ein, die Ihnen die Identifikation der Wohnung erleichtert.
Wählen Sie im Feld Objekttyp den Eintrag Wohnung aus der Liste und hinterlegen Sie die Wohnungsdaten über das jeweilige Bearbeitungssymbol mit Gültigkeitsdatum. Die Angaben sind für die korrekte Kostenumlage unbedingt notwendig.
Tragen Sie ggf. den Mietpreis gemäß Mietspiegel ein. Diese Angabe hat nur informativen Charakter. Für die Forderungsbuchungen werden die im Register Kosten eingegebenen Werte berücksichtigt.
Die meisten Felder im Bereich Informationen werden durch Angaben gefüllt, die Sie auf den anderen Registern der Wohnungseingabe gemacht haben.
Weitere Detailinformationen zur Wohnung können im Register Infos hinterlegt werden. Im Register Dokumente lassen sich bspw. Grundrisse oder Fotos der Wohnung einbinden.
Über den Befehl Drucken im Menüband können Sie die Wohnungsdaten in Form einer Wohnungskartei bzw. Wohnungsliste ausdrucken.
Über ein Aktiv ab- bzw. ein Aktiv bis-Datum lassen sich Aktivitätszeiträume für Wohnungen definieren. Wohnungen werden nur für ihren Aktivitätszeitraum in Abrechnungen berücksichtigt. Dies ist zum Beispiel wichtig, wenn Wohnungen unterjährig geteilt oder zusammengelegt werden.
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