Die Buchungsverwaltung unterstützt Sie natürlich auch bei der Verwaltung Ihrer Ausgaben, also der Verwaltung der Kosten, die während eines Abrechnungszeitraums entstanden sind. Beginnen wir mit den Kosten, die direkt vom Konto abgebucht werden oder die Sie mit Hilfe einer Online-Banking-Software bezahlt haben. Anhand der Kontoauszüge können die Kosten schnell für eine korrekte Betriebskostenabrechnung den jeweiligen Umlagekonten zugeordnet werden.
Und so buchen Sie Ihre Ausgaben auf den Umlagekonten
Im folgenden Beispiel gehen wir davon aus, dass auf dem Kontoauszug einige Abschlagszahlungen verbucht wurden. Die monatlichen Kosten für den Allgemeinstrom schlagen mit 100 € zu Buche. Hiervon entfallen 40 € auf Eingang A und 60 € auf Eingang B. Ebenso wurden die Grundsteuern in Höhe von 700 € fällig.
Wir zeigen, wie Sie diese Ausgaben korrekt auf die hierfür eingerichteten Umlagekonten verbuchen.
Sie befinden sich weiterhin in der Buchungsverwaltung. Wechseln Sie im Dialogfenster Buchungen in das Register Ausgaben.
Legen Sie zunächst das Gebäude fest, zu dem Sie eine Ausgabe verbuchen wollen. Durch die Auswahl wird auch das Bankkonto des Gebäudes angezeigt, das in der Gebäudeverwaltung definiert wurde. Das Bankkonto ist dasjenige Konto, von dem der Betrag für die Ausgaben bezahlt wird.
Wählen Sie das Umlagekonto aus, auf dem die Kosten verbucht werden müssen. Im Fall der Allgemeinstromkosten von Eingang A wählen Sie das eigens hierfür angelegte Umlagekonto Allgemeinstrom Eingang A.
Geben Sie im Feld Buchen für das Datum ein, an dem das Umlagekonto belastet werden soll. Das Feld Datum erhält das Datum, an dem die Zahlung tatsächlich geleistet wurde (also das Datum des Kontoauszugs).
Belegnummer und Buchungstext können Sie frei vergeben. Orientieren Sie sich an den Angaben auf dem Kontoauszug.
Tragen Sie jetzt noch den Bruttobetrag ein und führen Sie die Buchung durch Klick auf die Schaltfläche Buchen aus. Die erzeugte Buchung wird im Buchungsjournal angezeigt, die Eingabefelder werden zur Erfassung der nächsten Buchung wieder geleert.
Verbuchen Sie weitere Abschlagszahlungen analog.
Über die Ribbonleiste können Sie Buchungsvorlagen für wiederkehrende Ausgabebuchungen erstellen und mit Buchungsvorlage buchen ausführen.
Eigentümer von eigengenutzten Wohnungen, aber auch Mieter können Aufwendungen für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen und/oder Beschäftigungsverhältnisse in ihren Steuererklärungen geltend machen. Über die Schaltfläche Zusätze werden diese Leistungen konkret und rechtssicher in einer Anlage zur Hausgeld- oder Betriebskostenabrechnung ausgewiesen.
Kapitelverzeichnis